Weihnachtsmarkt für Aussteller

Allgemeine Informationen:

und > Veranstalter:
Lions Hilfswerk im Lions-Club Tirschenreuth.

> Veranstaltungsort:
Fischhofbrücke und Innenhof des historischen Fischhof (Amtsgericht) und Teile des ehemaligen Gartenschaugeländes
Anfahrt: Mähringerstraße - Landratsamt und Lohnsitz Beschilderung "Amtsgericht"

> Veranstaltungszeitraum:
Samstag von 15.00 – 22.00 Uhr
Sonntag von 13.00 – 20.00 Uhr

> Die Stände können jeweils am Samstag, von den jeweiligen Aussteller ab 9.00 Uhr belegt werden. Die Fertigstellung des Standes (Einräumen der Ware, individuelle Dekoration, evtl. weihnachtliche Beleuchtung usw.) sind zu folgenden Zeiten möglich:
Freitag ab 9.00 Uhr (von Freitag bis einschl. Montag ist das Areal bewacht)
Samstag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sonntag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Stand sollte jeweils eine halbe Stunde vor Öffnung fertiggestellt sein.

> Der Unkostenbeitrag für kunsthandwerkliche Aussteller beträgt für das Wochenende 25,00 €
Der Unkostenbeitrag für Aussteller mit Ausgabe von Essen und Getränke beträgt für das
Wochenende bei einem Stromverbrauch von mehr als 2000 W.  100,00 €

> Größe der Marktstände:
Breite ca. 3,00 m, Tiefe ca 2,30 m, Höhe ca. 2,50 m
Verkaufsfläche Breite ca. 2,80, m, Tiefe 0,80 m, kann variabel gestaltet werden.
Alle Stände sind Überdacht und von 3 Seiten geschlossen.
Stromanschluß vorhanden 220 V. Für Essen und Getränke separate Anschlussbestimmungen.
Für die Beleuchtung im Innenbereich (Spots zur Ausleuchtung der Ware) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Eine Grunddekoration mit Auskleidung des Standes mit Holz im Stand ist bereits vorhanden (einheitliches Erscheinungsbild).
Individuelle Dekorationen im Innenbereich sind möglich und sehr erwünscht!!!!

Für Sitzgelegenheit(en) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Bierbänke stehen zur Verfügung

> Wareneinlagerung:
Eine Lagerung Ihrer Verkaufsware (Samstag auf Sonntag) ist in einem abgeschlossenem Raum möglich unter Haftungsausschluss

> Es stehen separate Parkplätze für die Aussteller zur Verfügung. (Parkplatz am Amtsgericht)

> Marketingmaßnahmen:
Großflächige Werbetafeln an allen Ortseingängen, Zeitungsinserate, Presse, Internet, Facebook
DIN A 1 Plakate und Flyer in ausreichender Anzahl für Fachgeschäfte, Tankstellen, Restaurants und Gasthöfen, Hotels udgl. im gesamten Landkreis Tirschenreuth und darüber hinaus verteilt

> Der Weihnachtsmarkt ist, was den Veranstalter betrifft nicht gewinnorientiert. Er soll der Bevölkerung des Landkreises Tirschenreuth und Umgebung als Treffpunkt und Möglichkeit vorweihnachtlicher Besinnung dienen.
Der Reingewinn wird zu 100% an soziale/karitative Einrichtungen in der nördlichen Oberpfalz gespendet.

Allgemeine Bedingungen:

> Elektrische Heizkörper sind nicht gestattet. Gasheizgeräte sind erlaubt. Für entstandenen Schaden am Eigentum des Veranstalters durch Heizgeräte wird nicht gehaftet.

> Haftungsausschluss:
Es erfolgt keine Haftung für Waren und sonstiges Eigentum des Ausstellers bzw. Darstellers, bzw. bei Schäden am Stand oder Eigentum des Veranstalters.

> Bei Verkauf von Lebensmitteln ist eine Gesundheitsbelehrung notwendig. Eine Sammelgestattung für Ausschank und Verkauf von Speisen und Getränken liegt vor.

> Das Anbringen von Lichterketten im Stand ist erwünscht. Jeder Stand hat einen eigenen Stromanschluss

> Der/die Aussteller ist/sind angehalten, nach Beendigung der Öffnungszeiten den Stand ordnungsgemäß zu verlassen. Angefallener Müll ist in die aufgestellten Müllcontainer zu verbringen.

> Die Öffnungszeiten sind einzuhalten. Hintergrundmusik auf Zimmerlautstärke einstellen.

> Der vereinbarte Unkostenbeitrag für 2 Tage ist jeweils am Samstag, vor Beginn des Weihnachtsmarktes an den Veranstalter in bar zu entrichten.

> Bei Ausschank von alkoholischen Getränken ist das geltende Jugendschutzgesetz bindend.

> Der zusätzliche Verkauf von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. (Nach Rücksprache und Genehmigung des Veranstalters möglich)

> Das Konzept des kunsthandwerklichen Weihnachtsmarktes erlaubt größtenteils nur Produkte und Waren, die aus eigener Herstellung stammen.
> Die allgemeinen Bedingungen sind verbindlich einzuhalten.

Die allgemeinen Informationen bzw. allgemeinen Bedingungen können je nach Aussteller/Mitwirkende abweichen. Sondervereinbarungen bzw. Ausnahmeregelungen müssen mit dem Veranstalter abgeklärt sein.


Mit freundlichen Grüßen
Lions-Hilfswerk im Lions-Club Tirschenreuth

 

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